Softwarebestellung – Preisinformation

Über unseren Online-Lizenzrechner können Sie den Preis für Ihre gewünschte Softwareauswahl aus unserer Offline-Software ermitteln und ein entsprechendes Bestellformular generieren.

Das PDF-Bestellformular können Sie am PC ausfüllen (mit Acrobat-Reader jedoch nicht speichern!).
Das ausgedruckte und unterschriebene Formular mailen Sie uns eingescannt unter Angabe Ihrer Kontaktdaten bitte zu.
Alternativ können Sie uns natürlich die Bestellung auch per Telefax oder per Post zukommen lassen.

-> Lizenzrechner und Softwarebestellung

Der Abrechnungszeitraum für Lizenzen ist üblicherweise der Zeitraum 1.1. – 31.12. Bei unterjährigem erstmaligem Bezug eines Produkts ermäßigt sich der Preis daher für jeden vollen Monat ab dem 1.3. um 7,5%. Sie können aber natürlich auch eine einjährige Dauer wählen.

Falls Sie sich für unsere Online-Software interessieren, teilen Sie uns Ihre Wünsche mit!
Für eine unverbindliche Anfrage bezüglich gewünschter Online-Software steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung:
-> Anfrage Online-Software

Wir bedanken uns für Ihr Interesse!

Letzte Meldung:

Übergangsregelung Lohnsteuerabzug 2023

Die letzten Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 (Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.230€ und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260€) sind in der Vorgabe des Lohnsteuerabzugs 2023 durch das Bundesfinanzministerium noch nicht enthalten.
Arbeitgeber sind bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach der Bekanntmachung geänderter Programmablaufpläne 2023 nicht verpflichtet, die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beim Lohnsteuerabzug 2023 umzusetzen.
Trotzdem verwenden einige Unternehmen die neuen Parameter bereits für die Lohnberechnung.
In Go bAV! sind beide Varianten rechenbar!